Für die Kostenübernahme wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt und/oder Sozialamt.
Sprechen Sie mit der zuständigen Person und lassen Sie sich beraten. Sie benötigen unter Umständen eine Kinder- und Jugendpsychiatrische Stellungnahme nach § 35a SGB VIII mit einer Empfehlung für die heilpädagogische Maßnahme.
Stellen Sie nach entsprechender Voraussetzung einen Antrag auf Erziehungshilfe und/oder Eingliederungshilfe. Erst nach Antrag besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Bearbeitung. Wir können nach entsprechender Begutachtung mit allen Jugendkostenträgern und Sozialämtern abrechnen. Weiterhin haben Sie einen Anspruch auf Wunsch und Wahlrecht. Wir werden von verschiedenen Jugendämtern belegt und finanziert, als Heilpädagogische Praxis und Autismusambulanz.
Weiterhin ist eine private Kostenübernahme möglich.