Für die Kostenübernahme wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt und/oder Sozialamt.

 

Sprechen Sie mit der zuständigen Person und lassen Sie sich beraten. Sie benötigen unter Umständen eine Kinder- und Jugendpsychiatrische Stellungnahme nach § 35a SGB VIII mit einer Empfehlung für die heilpädagogische Maßnahme.

 

Stellen Sie nach entsprechender Voraussetzung einen Antrag auf Erziehungshilfe und/oder Eingliederungshilfe. Erst nach Antrag besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Bearbeitung. Wir können nach entsprechender Begutachtung mit allen Jugendkostenträgern und Sozialämtern abrechnen. Weiterhin haben Sie einen Anspruch auf Wunsch und Wahlrecht. Wir werden von verschiedenen Jugendämtern belegt und finanziert, als Heilpädagogische  Praxis und Autismusambulanz.

 

Weiterhin ist eine private Kostenübernahme möglich.

Hier finden Sie uns

Heilpädagogische Praxis Becking
Dipl. Heilpäd. Andreas Becking
Westerstr. 24
31275 Lehrte

 

und barrierefrei in der

Burgdorfer Str. 19-21

31275 Lehrte

 

Bürozeiten:

täglich 7:30 - 16:00

(eingeschränkt in den Schulferien)

Anmeldung:

Frau Eickhoff und

Frau Zitzelsberger

 

Tel.:+49 5132 8722616

Fax:+49 5132 8722618

info@heilpaedagogik-becking.de

 

 

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