Heilpädagogen sind in verschiedenen methodischen Ansätzen ausgebildet und wissen diese für heilpädagogisch gestaltete Handlungskonzepte zu nutzen. Bezogen auf die Arbeit in der Heilpädagogischen Praxis ist ihr heilpädagogisches Handeln vor allem durch die personale Begegnung und den heilpädagogischen Dialog bestimmt (Annahme und Wertschätzung des Gegenübers durch Kooperation, Anregung und Unterstützung). Mit Hilfe einer spezifisch heilpädagogischen Diagnostik erfassen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei die Ausgangsbedingungen für das Verhalten bzw. die vorliegenden besonderen Bedürfnisse und entwickeln daraus Hypothesen und Förderziele. Bei Bedarf wird ausdrücklich die vernetzte Arbeit mit anderen Institutionen zum Wohle der Klienten empfohlen und die sozialräumlichen Ressourcen werden familienunterstützend eingesetzt.
Autismusförderung nach § 35a SGB VIII
(hier Asperger-Syndrom und Atypischer Autismus)
Neben einer spezialisierten Einzelförderung/Therapie ist die Verknüpfung mit heilpädagogischen Konzepten in der Autismusförderung dann erfolgreich, wenn Förderschwerpunkte alltagsbegleitend sind und mit verschiedenen Inhalten umgesetzt werden. Die spezifische Autismusförderung in der Heilpädagogischen Praxis soll als eine auf die Komplexität der Behinderung abgestimmte Umsetzung von Entwicklungs- und Förderschwerpunkten in den natürlichen Abläufen des pädagogischen Alltags (Schule, Elternhaus etc.) verstanden werden und bildet die Basis für ein heilpädagogisches und therapeutisches Gesamtkonzept. Die Autismusförderung nach § 35a SGB VIII wird in der Regel in 1 ½ Std.-Sitzungen wöchentlich durchgeführt.